Finanzielle Sicherheit
Schutz vor hohen medizinischen Behandlungskosten.
Alles Wichtige über das Schweizer Krankenversicherungssystem – einfach, verständlich und übersichtlich erklärt.
Unabhängige Informationen · Persönliche Beratung · Mehrsprachiger Service
Die Krankenversicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. In der Schweiz besteht sie aus zwei Teilen: der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzversicherungen.
Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt und bei allen zugelassenen Krankenversicherern inhaltlich gleich. Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterscheiden sich je nach Anbieter und gewähltem Produkt.
Grundversicherung
Zusatzversicherung
Ein Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen die Krankenversicherung Sicherheit schafft.
Schutz vor hohen medizinischen Behandlungskosten.
Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen.
Kostenübernahme gemäss den gesetzlichen Versicherungsleistungen.
Bestimmte ärztlich verordnete Medikamente werden übernommen.
Absicherung für Kinder, Erwachsene und Familien.
Versicherungsschutz bei Krankheit und bestimmten Behandlungen.
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen grundsätzlich eine Grundversicherung abschliessen.
Nach Zuzug oder Geburt ist der Abschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten vorzunehmen.
Der zugelassene Krankenversicherer kann frei gewählt werden.
In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht – unabhängig vom Gesundheitszustand.
Zwei Säulen ergänzen sich: gesetzliche Grundleistungen und freiwillige Zusatzleistungen.
Gesetzlich vorgeschrieben, mit definiertem Leistungskatalog und Aufnahmepflicht.
Freiwillig, ergänzt die Grundversicherung um zusätzliche Leistungen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt medizinisch notwendige Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.
Zusatzversicherungen sind freiwillig und schliessen Lücken dort, wo die Grundversicherung nicht oder nur teilweise leistet.
Für Zusatzversicherungen können Gesundheitsfragen gestellt werden. Ein Abschluss ist deshalb nicht in jedem Fall garantiert.
Zusatzversicherung entdeckenDie Leistungen der Grundversicherung sind identisch – der Zugang zur Behandlung unterscheidet sich je nach Modell.
Freie Wahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz.
Erste Anlaufstelle ist die gewählte Hausärztin oder der gewählte Hausarzt.
Die Behandlung beginnt in einer definierten Gruppenpraxis.
Vor einer Behandlung erfolgt in der Regel eine telemedizinische Beratung.
Modelle mit eingeschränkter Arztwahl können günstigere Prämien aufweisen. Die konkreten Bedingungen legt der jeweilige Versicherer fest.
Die Kostenbeteiligung besteht aus der jährlichen Franchise und dem prozentualen Selbstbehalt.
CHF 300 – 2’500
Ab 19 Jahren beträgt die gesetzliche Mindestfranchise CHF 300 pro Kalenderjahr.
CHF 0 – 600
Für Kinder ist keine Franchise vorgeschrieben; freiwillige Stufen sind wählbar.
10 %, max. CHF 700
Nach Erreichen der Franchise werden in der Regel 10 Prozent der weiteren Kosten selbst getragen.
10 %, max. CHF 350
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt ein reduziertes Jahresmaximum.
Verschiedene Faktoren wirken sich auf die monatliche Prämie aus.
Kinderprämien, Familienrabatte und Zahnkorrekturen sind zentrale Themen.
Höhere Franchise und alternative Modelle sind häufig ein Thema.
Nach dem Zuzug ist der Abschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten nötig.
Spitalkomfort und Pflegeleistungen gewinnen an Bedeutung.
Unfalldeckung und Taggeldlösungen sind zusätzlich zu prüfen.
Befreiungen und Sonderregelungen sind je Situation zu klären.
Vereinfachte Darstellungen zur Veranschaulichung – keine verbindliche Leistungszusage.
Behandlungskosten von CHF 400 bei einer Franchise von CHF 300.
CHF 300 gehen an die Franchise, von den restlichen CHF 100 werden in der Regel 10 Prozent selbst getragen.
Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals.
Die Kostenübernahme erfolgt gemäss gesetzlichen Vorgaben; zusätzlich gilt ein Spitalbeitrag pro Tag.
Zahnspange ohne gesetzlichen Ausnahmefall.
Die Grundversicherung leistet hier grundsätzlich nicht – eine Zahnzusatzversicherung kann relevant sein.
Wir erklären Ihnen das Schweizer System verständlich und finden gemeinsam die passende Lösung – in Ihrer Sprache.