Krankenversicherung Schweiz

Krankenversicherung in der Schweiz

Alles Wichtige über das Schweizer Krankenversicherungssystem – einfach, verständlich und übersichtlich erklärt.

Unabhängige Informationen · Persönliche Beratung · Mehrsprachiger Service

Grundlagen

Was ist eine Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. In der Schweiz besteht sie aus zwei Teilen: der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzversicherungen.

Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt und bei allen zugelassenen Krankenversicherern inhaltlich gleich. Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterscheiden sich je nach Anbieter und gewähltem Produkt.

Grundversicherung

Zusatzversicherung

Nutzen

Wofür ist die Krankenversicherung wichtig?

Ein Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen die Krankenversicherung Sicherheit schafft.

Finanzielle Sicherheit

Schutz vor hohen medizinischen Behandlungskosten.

Medizinische Versorgung

Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen.

Spitalbehandlungen

Kostenübernahme gemäss den gesetzlichen Versicherungsleistungen.

Medikamente

Bestimmte ärztlich verordnete Medikamente werden übernommen.

Familie

Absicherung für Kinder, Erwachsene und Familien.

Gesundheitsschutz

Versicherungsschutz bei Krankheit und bestimmten Behandlungen.

Auf den Punkt

Fakten zum Schweizer System

01

Obligatorisch

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen grundsätzlich eine Grundversicherung abschliessen.

02

Drei Monate Frist

Nach Zuzug oder Geburt ist der Abschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten vorzunehmen.

03

Freie Wahl

Der zugelassene Krankenversicherer kann frei gewählt werden.

04

Aufnahmepflicht

In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht – unabhängig vom Gesundheitszustand.

Aufbau

Wie ist die Krankenversicherung aufgebaut?

Zwei Säulen ergänzen sich: gesetzliche Grundleistungen und freiwillige Zusatzleistungen.

Säule 1

Grundversicherung (KVG)

Gesetzlich vorgeschrieben, mit definiertem Leistungskatalog und Aufnahmepflicht.

  • Obligatorisch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Leistungen gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern gleich
  • Franchise und Selbstbehalt sind zu berücksichtigen
Säule 2

Zusatzversicherung (VVG)

Freiwillig, ergänzt die Grundversicherung um zusätzliche Leistungen.

  • Freiwillig und je Anbieter unterschiedlich
  • Gesundheitsfragen und Aufnahmeprüfung möglich
  • Beispiele: Spitalkomfort, Zahn, Alternativmedizin, Ausland
Säule 1

Die Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt medizinisch notwendige Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.

  • Ambulante Behandlungen bei anerkannten Leistungserbringern
  • Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals
  • Ärztlich verordnete Medikamente gemäss Spezialitätenliste
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Grundversicherung im Detail
Säule 2

Die Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen sind freiwillig und schliessen Lücken dort, wo die Grundversicherung nicht oder nur teilweise leistet.

  • Halbprivate oder private Spitalabteilung
  • Zahnbehandlungen und Zahnkorrekturen
  • Erweiterte Alternativmedizin
  • Brillen, Kontaktlinsen und Sehhilfen
  • Erweiterter Schutz im Ausland
  • Beiträge an Prävention und Fitness

Für Zusatzversicherungen können Gesundheitsfragen gestellt werden. Ein Abschluss ist deshalb nicht in jedem Fall garantiert.

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Versicherungsmodelle

Welche Modelle gibt es?

Die Leistungen der Grundversicherung sind identisch – der Zugang zur Behandlung unterscheidet sich je nach Modell.

Standardmodell

Freie Wahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz.

Hausarztmodell

Erste Anlaufstelle ist die gewählte Hausärztin oder der gewählte Hausarzt.

HMO-Modell

Die Behandlung beginnt in einer definierten Gruppenpraxis.

Telmed-Modell

Vor einer Behandlung erfolgt in der Regel eine telemedizinische Beratung.

Modelle mit eingeschränkter Arztwahl können günstigere Prämien aufweisen. Die konkreten Bedingungen legt der jeweilige Versicherer fest.

Kostenbeteiligung

Franchise und Selbstbehalt

Die Kostenbeteiligung besteht aus der jährlichen Franchise und dem prozentualen Selbstbehalt.

Franchise Erwachsene

CHF 300 – 2’500

Ab 19 Jahren beträgt die gesetzliche Mindestfranchise CHF 300 pro Kalenderjahr.

Franchise Kinder

CHF 0 – 600

Für Kinder ist keine Franchise vorgeschrieben; freiwillige Stufen sind wählbar.

Selbstbehalt Erwachsene

10 %, max. CHF 700

Nach Erreichen der Franchise werden in der Regel 10 Prozent der weiteren Kosten selbst getragen.

Selbstbehalt Kinder

10 %, max. CHF 350

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt ein reduziertes Jahresmaximum.

Prämien

Wie lassen sich Prämien beeinflussen?

Verschiedene Faktoren wirken sich auf die monatliche Prämie aus.

  • Höhere Franchise wählen
  • Versicherungsmodell mit eingeschränkter Arztwahl
  • Vergleich der Prämien am Wohnort
  • Prämienverbilligung durch den Wohnkanton prüfen
  • Unfalldeckung bei bestehender Versicherung über den Arbeitgeber prüfen
  • Zusatzversicherungen auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen
  • Ob und in welchem Umfang eine Ersparnis möglich ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Für wen

Für wen ist welche Lösung relevant?

Familien

Kinderprämien, Familienrabatte und Zahnkorrekturen sind zentrale Themen.

Junge Erwachsene

Höhere Franchise und alternative Modelle sind häufig ein Thema.

Zugezogene

Nach dem Zuzug ist der Abschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten nötig.

Personen ab 60

Spitalkomfort und Pflegeleistungen gewinnen an Bedeutung.

Selbstständige

Unfalldeckung und Taggeldlösungen sind zusätzlich zu prüfen.

Studierende

Befreiungen und Sonderregelungen sind je Situation zu klären.

Beispiele

Beispiele aus der Praxis

Vereinfachte Darstellungen zur Veranschaulichung – keine verbindliche Leistungszusage.

Arztbesuch mit Medikament

Behandlungskosten von CHF 400 bei einer Franchise von CHF 300.

CHF 300 gehen an die Franchise, von den restlichen CHF 100 werden in der Regel 10 Prozent selbst getragen.

Spitalaufenthalt

Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals.

Die Kostenübernahme erfolgt gemäss gesetzlichen Vorgaben; zusätzlich gilt ein Spitalbeitrag pro Tag.

Zahnkorrektur beim Kind

Zahnspange ohne gesetzlichen Ausnahmefall.

Die Grundversicherung leistet hier grundsätzlich nicht – eine Zahnzusatzversicherung kann relevant sein.

FAQ

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

  • Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung.
  • Massgebend sind die gesetzlichen Grundlagen sowie die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
  • Prämien, Modelle und Leistungen können sich jährlich ändern.
  • Eine persönliche Beratung berücksichtigt Ihre individuelle Situation.
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